zu Fuß zur Schule

Einleitungstext zu Schulwegen zu Fuß

 

 

 

Infrastruktur & Verkehrsangebot

Gestaltung von Straßen und Wegen, Verkehrsregelung

Für die Sicherheit im Straßenverkehr sind die bauliche Gestaltung von Straßen, Wegen und anderen Verkehrsanlagen sowie die Verkehrsregelungen ausschlaggebend. Darüber hinaus bestimmen sie auch das Mobilitätsverhalten: Als angenehm, interessant und gut nutzbar empfundene Schulwege tragen zur Förderung des Zu-Fuß-Gehens und des Radfahrens auf dem Weg zur Schule bei. Ziel muss es daher sein, das Straßen- und Wegenetz so zu gestalten, dass es nicht nur sicher nutzbar ist, sondern auch zur Nutzung zu Fuß und mit dem Fahrrad anregt.

Darüber hinaus sollten Kinder und Jugendliche bei verkehrlichen Planungen, die ihren Lebensraum und ihr Wohnumfeld betreffen, in die Planung einbezogen und an ihr beteiligt werden. Eine solche Partizipation kann die Planung inhaltlich bereichern, stiftet Identifikation und vermittelt praktisch Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements und demokratischer Teilhabe auf kommunaler Ebene.

Planung, Entwurf und Bau von Straßen und Wegen sowie die Ordnung und Regelung des Verkehrs mittels Verkehrszeichen sind Tagesgeschäft für Planungsämter, Tiefbauämter und Straßenverkehrsbehörden. Alle wesentlichen Planungs- und Entwurfsgrundsätze sind in den einschlägigen Richtlinien dargelegt. Dies sind vor allem:

  • Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (FGSV, 2006)
  • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (FGSV, 2002)
  • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (FGSV, 2010 / 1)
  • Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (FGSV, 2011)
  • Empfehlungen für die Anlagen des Öffentlichen Verkehrs (FGSV, 2003)

Besonders sei darüber hinaus auf die „Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung“ (FGSV, 2010 / 2) hingewiesen. Darin werden

  • Grundlagen zur Situation von Kindern heute, zu ihrer Alltagsmobilität und zu ihren Anforderungen an den öffentlichen Raum vermittelt,
  • Methoden zur Beteiligung von Kindern in verkehrsplanerischen Vorhaben erläutert,
  • Hinweise zur Berücksichtigung von Kindern bei der Gestaltung des öffentlichen Raums und bei Einzelplanungen gegeben (kindergerechte Anwendung der o.g. Entwurfsrichtlinien) sowie
  • neun anschauliche Beispiele für die Berücksichtigung von Kinderbelangen in der Verkehrsplanung beschrieben.

Das Hinweispapier bildet eine gute, praktisch nutzbare Basis für Planungsämter, Tiefbauämter und Straßenverkehrsbehörden und sollte bei jeglichen Planungen berücksichtigt werden.

Zwei Beispiele sollen mögliche Handlungsansätze zur Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen in der Verkehrsplanung veranschaulichen:

  • Die Stadt Griesheim (bei Darmstadt) hat bereits 2004 unter dem Motto „Bespielbare Stadt“ eine Initiative gestartet, Kinder auf sichere Wege zu leiten und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen für Kinder zu steigern.
    Bei Spielraum-, Schulweg- und Stadterkundungsprojekten wurde immer wieder deutlich, dass Kinder die Welt mit eigenen Augen sehen, Straßenraum gerne als Aufenthaltsraum nutzen und sich auf ihren Wegen stark von Umweltfaktoren – attraktiven oder abstoßenden Orten und Gegebenheiten – leiten lassen.
    Durch die Installation von einfachen Objekten im Straßenraum wie kleinen Plattformen, Stelen, Balken und im Einzelfall auch einfachen Spielgeräten wurden attraktive Punkte und Anlaufstellen geschaffen. Sie animieren die Kinder spielerisch zu einer sicheren Wegewahl und gliedern die ihnen oft lang erscheinenden Wege in Nahziele. Der Straßenraum hat so an Qualität gewonnen und motiviert Kinder, sich darin zu bewegen.
  • Die Stadt Marl (Nordrhein-Westfalen) bezieht Kinder und Jugendliche regelmäßig in Verkehrsplanungsprozesse ein. Bekanntes Beispiel sind die so genannten Kinderampeln. In einem „Ampelix“ genannten Projekt haben Schülerinnen und Schüler die Verkehrssituation an einer Kreuzung analysiert und am Beschlussfassungsprozess zum Bau einer Lichsignalanlage mitgewirkt. Auch an Umsetzung und Bau der Anlagen waren Kinder beteiligt, beispielsweise indem sie Fuß-Markierungen selbst aufgebracht haben.

Bus-auf-Füßen-Haltestellen

„Busse auf Füßen“, auch „Walking Bus“ oder „Pedibus“ genannt, sind ein bewährtes Konzept, um es Grundschulkindern zu erleichtern, zu Fuß zur Schule zu kommen, bzw. um es Eltern zu erleichtern, eine eigenständige (Fuß-) Mobilität ihrer Kinder zu akzeptieren und zu fördern. Die Grundidee von„Bussen auf Füßen“ ist, dass Kinder sich an bestimmten Treffpunkten treffen und dann gemeinsam zur Schule laufen – also eine angeleitete Form dessen, was Kinder „früher“ von sich aus getan haben. Busse auf Füßen gibt es in der Praxis in unterschiedlichsten Organisationsgraden: von Laufgruppen, die durch Schule und Eltern gemeinsam organisiert werden, feste Fahrpläne haben und immer durch fest eingeteilte Erwachsene begleitet werden bis hin zu von den Kindern selbst organisierten, spontanen Gruppen ist alles möglich und hat auch seine Berechtigung.

Es hat sich vielerorts bewährt, Orte, an denen Kinder sich auf dem Weg zur Schule treffen, mit
Haltestellen-Schildern für den Fußbus zu kennzeichnen. Dadurch wird

  • ein Anreiz zum Mitmachen beim Fußbus geschaffen,
  • für die teilnehmenden Kinder eine Verbindlichkeit der Treffpunkte hergestellt,
  • die Präsenz von Kindern im Öffentlichen Raum verdeutlicht.

Geeignete Treffpunkte, an denen dann auch Bus-auf-Füßen-Haltestellenschilder angebracht werden, sind beispielsweise öffentliche Plätze, Spielplätze oder – bei ausreichender Gehwegbreite – Straßenecken an viel frequentierten Laufrouten.

Die Standortsuche muss gemeinsam mit der Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und Schüler) erfolgen. Es bietet sich an, die Planung von Bus-auf-Füßen-Haltestellen in die Erstellung eines Schulmobilitätsplans Xvgl. Seite 40, 3 / A zu integrieren.

Es sollte sichergestellt sein, dass die Schulen die Organisation von Laufgemeinschaften aktiv unterstützen und das Konzept regelmäßig an die Eltern und im Unterricht vermitteln. Ferner sollten die Haltestellen im Schulwegplan gekennzeichnet sein.

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. bietet für Schulen im Internet Anleitungen zur Organisation von Bussen auf Füßen einschließlich Materialien zur Ansprache von Eltern, Postern, Hinweisen und Informationen.

Beispiele

An den beiden Grundschulen in Darmstadt-Arheilgen wurden bereits 2009 in den neu erstellten Schulwegplänen an geeigneten Stellen Treffpunkte für Laufgemeinschaften ausgewiesen.

Im Zuge eines Projekts unter dem Titel „Street Art“ konnte mit der Firma Merck KGaA ein Sponsor für insgesamt zehn Fußbus-Haltestellenschilder gefunden werden.

Zum Beginn des Schuljahres 2012 / 13 wurden die Schilder mit aktiver Unterstützung der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt. In beiden Schulen wurde zugleich das Konzept des Busses auf Füßen an die neuen Eltern vermittelt. Die ersten Klassen steuerten bei ihren Schulwegbegehungen auch die Haltestellen an.

Schulwegmarkierungen

Ziel und Idee

Damit Schülerinnen und Schüler eine Orientierungshilfe auf dem Weg zur Schule erhalten, kann durch Symbole wie z. B. aufgemalte bzw. aufgeklebte Fußabdrücke auf dem Gehweg der empfohlene Schulweg hervorgehoben werden. Auch schaffen die Markierungen Aufmerksamkeit bei anderen Verkehrsteilnehmern für die Schulwege, so dass behinderndes Parken auf dem Gehweg gegebenenfalls verringert werden kann.

Hinweise zur Umsetzung

Die Markierung von Schulwegen erfordert eine vorhergehende Definition des Schulwegenetzes. Sofern nicht bereits ein aktueller Schulwegplan vorhanden ist, sollten Wegeempfehlungen im Zuge der Erstellung eines Schulmobilitätsplans Xvgl. Seite 40, 3 / A entwickelt werden.

Für die Analyse des Schulwegenetzes empfiehlt es sich, die bestehende Nutzung der Wege zu erfassen. Um herauszufinden, wo wie viele Kinder laufen und an welchen Stellen sie die Straße queren, bietet sich die „Kreidestrichmethode“ an: Jedes Kind erhält in der Schule ein Kreidestück. Die Lehrkräfte erklären den Schülerinnen und Schülern, dass sie auf dem Heimweg jeweils vor und nach dem Überqueren einer Straße einen Kreidestrich auf dem Gehweg machen sollen. Dabei ist es egal, ob die Straße an einer Ampel, einer Mittelinsel oder an einer beliebigen anderen Stelle gequert wird. Am Nachmittag zählen Eltern und andere Helfer im Schuleinzugsgebiet die Kreidestriche und kartieren sie. Daraus ergibt sich ein klares Bild über die tatsächlichen Schülerrouten und die darauf verlaufenden Ströme.

Schulwegemarkierungen sollten vor allem an „schwierigen“ Stellen in Betracht gezogen werden. Ein sinnvolles Einsatzgebiet sind insbesondere Situationen, in denen Kinder zu sicheren Querungsstellen gelenkt werden sollen, die nicht auf dem kürzesten und direktesten Weg liegen.

Als Markierung bieten sich Fußabdrücke an. Auf „freier Strecke“ werden abwechselnd linke und rechte Abdrücke aufgebracht, an Querungen dagegen zwei parallel stehende Füße, um die Wartepflicht und die erforderliche Aufmerksamkeit zu verdeutlichen. Fußabdrücke und andere Markierungen sind als fertige Folien bei Anbietern von Straßenmarkierungen erhältlich. Alternativ können sie auch mit Schablonen und wetterfesten Bodenfarben aufgemalt werden. Letzteres bietet sich auch als Projekt gemeinsam mit Kindern an.

Von Experten wird zum Teil die Meinung vertreten, dass Schulwegemarkierungen den Kindern eine Sicherheit vermitteln, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Es ist daher unabdingbar, dass von Eltern und Schule der sichere Schulweg geübt und auch die Bedeutung der Markierungen vermittelt wird.

Beispiele

Die Stadt Mörfelden-Walldorf hat an Querungsstellen im Umfeld der vier Grundschulen Fußabdrücke als Markierungen aufgebracht. Die „gelben Füße“ sind im Stadtgebiet weithin bekannt und verdeutlichen Kindern und erwachsenen Verkehrsteilnehmenden, wo wichtige Schulwege verlaufen und wo Straßen gequert werden.

Mobilitätsbildung & Verkehrserziehung