5. Januar 2021

Programme des Landes und des Bundes für die Förderung des Radverkehrs auf Schulwegen nutzen

Die Förderung des Radverkehrs auf dem Weg zur Schule ist ein wichtiger Handlungsansatz, auch des Schulischen Mobilitätsmanagements. Und das mit gutem Grund: Klimaschutz und Bewegungsförderung werden zusammengebracht, Verkehrssituationen entzerrt und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie stellt das Fahrrad in vielen Fällen eine gute Alternative für tägliche Wege dar.

SCHÜLERRADROUTENNETZ FÜR FÖRDERPROGRAMM DES LANDES HESSEN „BELEUCHTUNG AUF AUSSERÖRTLICHEN SCHULWEGEN“ NUTZEN

Damit es auch in den dunkleren Jahreszeiten attraktiv ist, den Weg zur Schule zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen, unterstützt und fördert das Land Hessen ab sofort die Planung und den Bau von Beleuchtungsanlagen auf wichtigen, außerörtlichen Schulwegen.

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte und Gemeinden. Die Mittel stehen im Rahmen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität zur Verfügung.

Als wichtige Schulrouten gelten insbesondere Wege mit einem Potenzial von mindestens 30 Fahrten in der Spitzenstunde bzw. bei kombinierten Fuß- und Radwegen 30 Personen in der Spitzenstunde in einer Entfernung von bis zu 7,5 Kilometern von den jeweiligen Schulstandorten. Die Beleuchtung soll bedarfsgerecht, d.h. sensorgesteuert, und wo möglich mit Photovoltaik betrieben werden, um die Unterhaltskosten gering zu halten.

In vielen Kreisen und kreisfreien Städten liegen qualitätsgesicherte Schülerradroutennetze auf Basis des Radroutenplaner Hessen vor oder werden im Laufe des neuen Jahres erarbeitet. Auf dieser Datengrundlage werden über den Schülerradroutenplaner  die zentralen Schulwege mit dem Rad dargestellt, um SchülerInnen und Eltern den besten Weg per Rad zu weiterführenden Schulen aufzuzeigen.

Für die Antragstellung können Sie die vorliegenden qualitätsgesicherten Schülerradroutennetze nutzen! Den genauen Verlauf der Schülerradroutennetze können Sie sich über den Schülerradroutenplaner unter www.schuelerradrouten.de ansehen und ausgeben lassen. Gerne bietet die ivm Ihnen ergänzend an, das Schülerradroutennetz für Ihre Kommune als Kartenmaterial im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf schreiben Sie uns bitte eine E-Mail.

Eine zeitnahe Antragstellung lohnt sich: Die Beleuchtung gilt als investive Maßnahme und wird mit einem Fördersatz von in der Regel 70 Prozent gefördert. Um eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen, wird im Jahr 2021 ein um 10 Prozentpunkte erhöhter Fördersatz gewährt!

Alle Informationen zum Förderprogramm „Beleuchtung auf außerörtlichen Schulwegen“ finden Sie auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH).

SONDERPROGRAMM „STADT UND LAND“ DES BUNDES FÜR DIE FÖRDERUNG DES RADVERKEHRS AUF SCHULWEGEN NUTZEN

Mit einer Teilnahme am Beratungs- und Qualifizierungsprogramm Besser zur Schule haben viele Kommunen und Schulen gemeinsam Maßnahmen zur Radverkehrsförderung erarbeitet oder werden dies in den aktuell laufenden und im neuen Jahr startenden Projekten sicher noch tun.

Für die Umsetzung von Maßnahmen, die das Radverkehrsnetz betreffen, bietet  das neue Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes nun erweiterte Fördermöglichkeiten. In Hessen stehen ab sofort 43 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, um ein sicheres, nachhaltiges und lückenloses Radverkehrsnetz auf- und auszubauen.

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte und Gemeinden.

Förderfähige Projekte und Maßnahmen sind zum Beispiel der Neu-, Um- und Ausbau von:
·       straßenbegleitenden und eigenständigen Radwegen,
·       Fahrradstraßen und -zonen,
·       Radwegebrücken oder -unterführungen,
·       Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern

Eine zeitnahe Antragsstellung lohnt sich: Besonders gute Chancen auf einen erhöhten Fördersatz von 80% bestehen, wenn der Antrag bis 14. Mai 2021 eingereicht wird.

Weiterführende Informationen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ finden Sie auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) für hessische Kommunen übersichtlich zusammengestellt.