Land Hessen veröffentlicht Handreichung zu Schulstraßen und aktualisierten Erlass zur Mobilitätsbildung
Das Land Hessen hat erstmals eine Handreichung zur Einrichtung von Schulstraßen sowie einen überarbeiteten Erlass zu Mobilitätsbildung, Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit veröffentlicht. Beide Dokumente schaffen wichtige fachliche und rechtliche Grundlagen für die Planung und Umsetzung sicherer und nachhaltiger Schulmobilität.
Neue Handreichung zur Einrichtung von Schulstraßen
Mit der am 27. April 2026 veröffentlichten Handreichung zur Einrichtung von Schulstraßen stellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) erstmals einen landesweiten Leitfaden für die Einführung von Schulstraßen bereit.
Die Handreichung bietet Straßenverkehrsbehörden der Kommunen rechtliche und fachliche Orientierung bei der Anordnung und Umsetzung von Schulstraßen. Gleichzeitig definiert sie die Voraussetzungen, unter denen Schulstraßen eingerichtet werden können. Damit steht erstmals eine einheitliche Grundlage für die Umsetzung dieses wichtigen Instruments der Schulwegsicherheit in Hessen zur Verfügung.
Auch für die Entwicklung und Umsetzung integrierter Schulmobilitätspläne ist die Handreichung von großer Bedeutung. Maßnahmen zur Einrichtung von Schulstraßen können nun auf einer klaren fachlichen und rechtlichen Basis geplant und umgesetzt werden.
Die Handreichung finden Sie auf der Internetseite des HMWVW unter:
https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2026-06/2026-04-27_handreichung_schulstrassen_hmwvw.pdf
Aktualisierter Erlass zu Mobilitätsbildung und Schulwegsicherheit
Am 1. Juni 2026 haben das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) sowie das Hessische Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) den Gemeinsamen Erlass „Mobilitätsbildung, Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit“ veröffentlicht.
Der bisherige Erlass aus dem Jahr 2010 wurde umfassend überarbeitet und an die aktuellen rechtlichen und fachlichen Entwicklungen angepasst. Neben den Aufgaben der Schulen sowie den Beiträgen der Polizei zur Mobilitätsbildung, Verkehrserziehung und Radfahrausbildung behandelt der Erlass insbesondere die Themen Schulwegsicherheit, Schulwegpläne und schulische Mobilitätspläne.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Kommunen – insbesondere mit den Straßenverkehrsbehörden. Berücksichtigt werden dabei auch die Änderungen durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2024 sowie die Novelle der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung 2025.
Der Erlass wurde im Hessischen Staatsanzeiger, Ausgabe 23/2026 (S. 515 ff.), veröffentlicht und bildet künftig eine zentrale Grundlage für die Erarbeitung integrierter Schulmobilitätspläne sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.